Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden–Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Zu Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeiter_innen bitten wir Sie innerhalb der Anlage bis zum Umkleidebereich eine medizinische Maske zu tragen sowie zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken gegen Corona!
Für konkrete Anfragen oder weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!